Willkommen auf der Homepage des UHV Altes Land. Auf dieser Seite möchten wir Informationen über den Verband anbieten. Für den Kontakt mit uns stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

Logo Postanschrift: Unterhaltungsverband Altes Land
Postfach 1263
21631 Jork
Büro: Altländer Markt 3, 21635 Jork
Sprechzeiten: dienstags 9-12 und 15-17 Uhr
Telefon: 04162-942993
Fax: 04162-942992
E-Mail: info@uhv16.de
Internet: www.uhv16.de


Aktuelles

Am 01.03.2010 trat die Neufassung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19.02.2010 in Kraft. Es haben sich u.a. die Paragraphen-Nummern geändert. Die Neufassung steht bereits über das Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS zur Verfügung (aktuelle Fassung des NWG). Die Vorschriften zu den Unterhaltungsverbänden aus den §§ 100-104 der alten Fassung finden sich jetzt in den §§ 63-66 wieder. Eine entsprechende Anpassung unserer Homepage wird in Kürze erfolgen.

Mit Datum vom 16.12.2009 wurden die Beitragsbescheide für 2009 an die Einzelmitglieder in Buxtehude, Harsefeld und der Samtgemeinde Horneburg versendet. Der späte Termin für die Hebung ist durch die Änderungen an den Daten und der Software bedingt, die durch die Neuregelungen gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) notwendig wurden. Erläuterungen liegen den Beitragsbescheiden bei.

Zusammen mit den beteiligten Wasser- und Bodenverbänden/Schleusenverbänden setzt der Unterhaltungsverband bei der Beitragshebung 2009 die neuen gesetzlichen Regelungen zur Hebung von Erschwerniszuschlägen um. Dabei werden für die Flächen je nach Nutzung unterschiedliche Beiträge erhoben. Dies hat u.a. meist umfangreichere aber weitgehend einheitliche Beitragsbescheide zur Folge.

Im Januar 2009 wurde ein neuer Ausschuss gewählt.

Das Niedersächsische Wassergesetz wurde novelliert. §101 sieht u.a. neue Regelungen für den Mindestbeitrag und zur Erhebung von Erschwerniszuschlägen für versiegelte Flächen vor (--> §101 NWG). Die Gesetzesänderung trat am 1.6.2007 in Kraft. Für die Einzelmitglieder des UHV Altes Land ergibt sich aus dem Gesetz ab 2008 ein deutlich höherer Mindestbeitrag von 25,- EUR. Ab 2009 wird der Verband die neuen Regelungen für Erschwerniszuschläge (--> NWG Anlage 6) umsetzen.

Das Land Niedersachsen stellt seit 2007 wieder Mittel zur Entlastung von Beiträgen an Unterhaltungsverbände für private Waldbesitzer bereit (--> Richtlinie).


Organisation

Der UHV Altes Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Stade.
Die gesetzliche Grundlage bilden das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und das Wasserverbandsgesetz (WVG). Grundlage des verbandlichen Handelns ist die Satzung, die im Download-Bereich als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Der Verband hat einen Vorstand und einen Ausschuss, die jeweils für 5 Jahre gewählt werden.
Verbandsvorsteher ist Hinrich Stechmann, Mittelnkirchen.


Aufgaben des Verbandes


Finanzierung der Verbandsarbeit

Die Verbandsarbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen des Landes finanziert. Da der Verband keinen Gewinn erwirtschaftet, werden die Beitragssätze jedes Jahr neu durch den Ausschuss so festgesetzt, dass die Einnahmen die zu erwartenden Kosten decken. Der Verband erhebt einen Flächenbeitrag für die beitragspflichtige Fläche im Verbandsgebiet unabhängig von der Nutzung. Darüber hinaus werden für bewässerbare und versiegelte Flächen zusätzliche Beiträge erhoben. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden vom Land bezuschusst. Der UHV Altes Land hebt einen Mindestbeitrag gemäß §101 NWG.


das Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet ist das Niederschlagsgebiet der Elbe von der Hamburger Landesgrenze bis zur Schwinge. Die Flüsse Este und Lühe gehören als Gewässer I. Ordnung nicht zum Verbandsgebiet. Die genauen Verbandsgrenzen sind in Karten festgehalten, die im Verbandsbüro eingesehen werden können.
Die beitragspflichtige Fläche umfasst 20.094 ha, davon ca. 17.100 ha land- oder forstwirtschaftlich genutzt.


Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt (--> §100 NWG).

Das OVG Lüneburg hat am 31.8.2004 in letzter Instanz geurteilt, dass in Buxtehude, Harsefeld und der Samtgemeinde Horneburg nach dem Niedersächsischen Wassergesetz nicht die Gemeinden, sondern die Grundeigentümer als Mitglieder im UHV Altes Land zu veranlagen und zu Beitragszahlungen heranzuziehen sind.


Download

Hier können Sie Dokumente mit Informationen zum Verband herunterladen.

Zum Anzeigen und Drucken von PDF-Dateien wird eine PDF Betrachter-Software benötigt, die man u.a. zum kostenlosen Download bei der Firma Adobe Systems findet.


Weblinks

Die nachfolgenden externen Links führen zu weiteren Informationen. Für die Inhalte der verlinkten Websites sind deren Betreiber verantwortlich.

Stand: 03/2010


Webdesign: Detlef Schulz - www.tedron.de

CSS ist valide!