Aufgaben

Der UHV Nr. 16 Altes Land ist einer von über 100 Unterhaltungsverbänden in Niedersachsen, die durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) 1960 flächendeckend zwecks Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gegründet wurden.

Zu den Aufgaben des Verbandes gehören:

  • Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung
    Hierunter sind Gewässer zu verstehen, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde als Verordnung aufstellt.
    Um die schadlose Abführung der Niederschläge zu gewährleisten, unterhalten der Verband oder seine Beauftragten die Gewässer und Schöpfwerke etc. Mindestens einmal im Jahr werden Schauen abgehalten, um den Zustand der Gewässer und der Anlagen zu überprüfen.
    Der UHV Altes Land unterhält ca. 170 km Gewässer II. Ordnung.
    Nicht zu den Aufgaben des UHV gehört die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung und der Regenwasserkanalisation.
  • Unterhaltung und Bau von Anlagen in und an Gewässern
    Für die Ableitung der Niederschläge in Richtung Elbe werden zahlreiche Schöpfwerke benötigt. Der Verband kommt dabei u.a. für die Bedienung, notwendige Reparaturen und die Stromkosten auf.
    Der Verband unterhält 21 Mündungs- und Stufenschöpfwerke, 67 Polderschöpfwerke und diverse Siele und Schleusen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft
  • Landschaftspflege, Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz

Die einzelnen Wasser- und Bodenverbände unterhalten die Gewässer II. Ordnung in ihrem Gebiet im Auftrag des UHV.

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