Organisation

Der UHV Altes Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Stade.

Die Mitglieder des Verbandes sind eine Kombination aus Wasser- und Bodenverbands-, Gemeinde- und Einzelmitgliedern:

  • 19 Wasser- und Bodenverbände
  • die Hansestadt Stade
  • die Gemeinde Apensen
  • die Gemeinde Neu Wulmstorf
  • ca. 8.400 Einzelmitglieder

Die Mitgliedschaft ist geregelt im Niedersächsischen Wassergesetz (–> § 64 NWG).

Das OVG Lüneburg hat am 31.8.2004 geurteilt, dass in Buxtehude, Harsefeld und der Samtgemeinde Horneburg nach dem Niedersächsischen Wassergesetz nicht die Gemeinden, sondern die Grundeigentümer als Mitglieder im UHV Altes Land zu veranlagen und zu Beitragszahlungen heranzuziehen sind.

Der Verband hat einen Ausschuss, dessen 26 Mitglieder für jeweils 5 Jahre von den Verbandsmitgliedern gewählt werden. Die Zusammensetzung des Ausschusses ergibt sich aus dem Beitragsaufkommen der 9 Wahlbezirke. Der Ausschuss wählt den Verbandsvorsteher und die weiteren 6 Vorstandsmitglieder. Außerdem beschließt er jährlich den Haushalt und die Beitragssätze sowie über die Entlastung des Vorstands. Auch Änderungen der Satzung werden vom Ausschuss beschlossen.

Der Vorstand beschließt über wichtige Verbandsangelegenheiten, wie die Vergabe von größeren Aufträgen oder Verträge mit Mitarbeitern.

Umgesetzt werden die Beschlüsse i.d.R. durch den Verbandsvorsteher, der den Verband nach außen vertritt.

Der UHV Altes Land unterhält in Jork ein Verbandsbüro. Dort können nach Absprache Unterlagen und Verbandskarten eingesehen werden. Am Sprechtag sind dort Mitarbeiter des Verbandes und – nach vorheriger Terminabsprache – der Verbandsvorsteher oder sein Stellvertreter erreichbar.

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